Seit immer mehr Veranstaltungen live gestreamt oder für eine spätere Nutzung aufgezeichnet werden, fragen Sie uns, welche Rolle Verwertungsrechte an einer Dolmetschleistung spielen. Daher haben wir hier einen Überblick für Sie zusammengestellt:
Eine Dolmetschleistung ist eine spontane, mündlich erbrachte Übertragung eines Wortbeitrags in eine andere Sprache. Diese Übertragung kann konsekutiv, also zeitversetzt, oder simultan, das heißt zeitgleich, erfolgen. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie für den Moment bestimmt und somit flüchtig ist. Das Weiteren ist sie nicht wiederabrufbar.
Sagen wir einmal, Sie beauftragen Dolmetscher*innen mit der Verdolmetschung einer Preisverleihung. Dann dolmetschen die Dolmetscher*innen die Reden vor Ort für einen Kreis von Zuhörer*innen. Die Verdolmetschung kann nicht noch einmal gehört werden. Die Zuhörer*innen können sie nicht mit nach Hause nehmen und auch die Dolmetscher*innen können sie nicht noch einmal abrufen.
Auf diesem Konzept basieren die Preise für’s Dolmetschen.
Doch was, wenn es auch anders ginge? Nehmen wir nun an, dass Sie Ihre Veranstaltung filmen und später auf Ihrer Webseite mit einer deutschen Originalspur und einer englischen Verdolmetschung anbieten möchten.
Das Urheberrecht regelt, welche Rechte die Schöpfer*innen von Leistungen und Werken haben. Ein wichtiger Teil des Urheberrechts sind Verwertungsrechte. Um sie geht es im oben beschriebenen Fall.
Die Dolmetscher*innen sind Urheber*innen der Verdolmetschung. Sie können dem Auftraggeber, also Ihnen, ein Verwertungsrecht einräumen. Dies erlaubt Ihnen, die Verdolmetschung aufzuzeichnen und hochzuladen. Dadurch ist sie nicht mehr nur für den Moment bestimmt und flüchtig, sondern kann immer wieder angehört werden.
Unser Dienstleistungsvertrag enthält eine Vereinbarung zu den Verwertungsrechten. Sie besagt, dass, wenn nicht anders besprochen, keine Aufzeichnung der Dolmetschleistung vorgenommen wird.
Sollten Sie nun eine Aufzeichnung und spätere Verwertung planen, halten wir das ebenfalls fest.
In vielen Fällen nutzen unsere Kunden die Aufzeichnungen auf ihren Webseiten oder stellen die Aufnahmen auf youtube zur Verfügung. In diesem Fall berechnen wir pro Dolmetscher*in 300 Euro für eine ganztägige, 150 Euro für eine halbtägige und 100 Euro für eine Veranstaltung unter zwei Stunden.
Bei Kurzveranstaltungen auf Zoom bis zwei Stunden ist die Aufzeichnungsgenehmigung und das Verwertungsrecht im Paketpreis eingeschlossen.
Bei Präsenzveranstaltungen und in Absprache mit dem Dolmetschteam übernimmt dies ein*e Dolmetsch- oder Tontechniker*in. Sollten Sie übrigens Ihre Präsenzveranstaltung an andere Orte streamen ohne sie aufzuzeichnen, kostet dies natürlich nicht extra.
Bei Zoom-Veranstaltungen können Sie die Aufzeichnung übernehmen. Beziehen Sie Dolmetschen und Technik bei uns aus einer Hand, organisieren wir das gerne für Sie.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne.